Träger- und Maßnahmezertifizierung nach AZWV


 

Einen Überblick über den Ablauf der AZWV-Zertifizierungen erhalten Sie hier: Trägerzertifizierung I Maßnahmenzertifizierung

 

Die vom BMWA erlassene Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) ist am 01.07.2004 in Kraft getreten und bedeutet einen neuen Weg in der Genehmigung der nach SGB III geförderten Weiterbildung. Ein zweistufiges Qualitätssicherungsverfahren analog zu den in der Wirtschaft weit verbreiteten Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren wurde damit eingeführt.

 

Die Zulassung von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen hat durch fachkundige Stellen (Zertifizierungsstellen) zu erfolgen. Ohne diese Zulassung erhalten Bildungsträger keine Teilnehmer mit Bildungsgutscheinen.

 

Um als fachkundige Stelle tätig werden zu können, muss eine Anerkennung durch die neu bei der Bundesagentur für Arbeit eingerichtete Anerkennungsstelle vorliegen.

 

Die HZA ist seit dem 20. September 2005 als fachkundige Stelle durch die Bundesagentur für Arbeit akkreditiert.