|
Träger-
und Maßnahmezertifizierung nach AZWV |
|
Einen Überblick über den
Ablauf der AZWV-Zertifizierungen erhalten Sie hier: Trägerzertifizierung
I Maßnahmenzertifizierung Die vom BMWA erlassene
Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZWV) ist
am 01.07.2004 in Kraft getreten und bedeutet einen neuen Weg in der
Genehmigung der nach SGB III geförderten Weiterbildung. Ein zweistufiges
Qualitätssicherungsverfahren analog zu den in der Wirtschaft weit
verbreiteten Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren wurde damit
eingeführt. Die Zulassung von
Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen hat durch fachkundige Stellen
(Zertifizierungsstellen) zu erfolgen. Ohne diese Zulassung erhalten
Bildungsträger keine Teilnehmer mit Bildungsgutscheinen. Um als fachkundige Stelle
tätig werden zu können, muss eine Anerkennung durch die neu bei der
Bundesagentur für Arbeit eingerichtete Anerkennungsstelle vorliegen. Die HZA ist seit dem 20.
September 2005 als fachkundige Stelle durch die Bundesagentur für Arbeit
akkreditiert. |
|
|